Das Bildungsministerium hat eine neue Regelung für mit Corona infizierte Personen herausgegeben.
Generell gilt weiter: Wer krank ist, soll zu Hause bleiben!
Wer positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wurde (oder einen positiven Selbsttest hat), MUSS außerhalb der eigenen Wohnung eine medizinische oder FFP2-Maske tragen.
Im Fall einer symptomlosen Infektion sind alle Personen unter Beachtung der Maskenpflicht weiter zum Schulbesuch verpflichtet.
Die allgemeinen Hygiene- und Infektionsschutzregeln für alle gelten weiter.