Informationen zur Schulbuchausleihe

Schulbuchausleihe kurz erklärt

Lernmittelfreiheit – kostenlose Ausleihe
Bei der Schulbuchausleihe erhalten SchülerInnen die von der jeweiligen Schule geforderten Schulbücher und Arbeitshefte kostenfrei kostenlos. Hierzu sind ein schriftlicher Antrag und ein Nachweis über das Einkommen notwendig. Diese Antragsformulare werden von der Schule zum Jahresende ausgegeben. Das Formular muss bis 15. März in der Schule abgegeben werden, danach ist ein Antrag nicht mehr möglich!
Bitte beachten: Man muss sich jedes Jahr neu anmelden!

Ausleihe gegen Gebühr (entgeltliche Ausleihe)
Übersteigt das Einkommen die Einkommensgrenzen, können Schulbücher gegen eine Gebühr ausgeliehen werden. Ergänzende Druckschriften wie Arbeitshefte müssen hierbei selbst gekauft werden. Für die Ausleihe gegen Gebühr ist eine Anmeldung und eine Lernmittelbestellung im Internetportal notwendig.
Die Gebühr richtet sich nach der Nutzungsdauer der Bücher. Sie beträgt pro Schuljahr für einjährig verwendete Bücher ein Drittel, für zwei oder dreijährig verwendete Bücher ein Sechstel des Ladenpreises.
Für die Anmeldung benötigen Sie einen Freischaltcode, der Mitte Mai von den Schulen an ALLE SchülerInnen ausgegeben wird. Auch hier muss die auf dem Formular angegebene Frist unbedingt eingehalten werden – eine spätere Anmeldung ist nicht mehr möglich!

Ausgabe der Bücher
Die Bücher werden in der Schule am ersten Schultag an die Teilnehmenden ausgegeben. Auf dem Ausleihschein sind alle Bücher aufgeführt, die im Lernpaket enthalten sind. Die SchülerInnen quittieren mit Unterschrift den ordnungsgemäßen Empfang der Lernmittel. Es ist umgehend zu prüfen, ob alle Exemplarnummern auf dem Ausleihschein mit den Etiketten auf den Büchern übereinstimmen.
Sollten neu erhaltene Bücher stark beschädigt sein, ist die umgehend die Kreisverwaltung (incl. Bild) zu informieren: schulbuchausleihe@trier-saarburg.de

Rückgabe
Die Schulbücher, die im Rahmen der Schulbuchausleihe verliehen waren, müssen von den Schülerinnen und Schülern zum Schuljahresende zurückgegeben werden. Welche Bücher zurückzugeben sind, kann dem Rücknahmeschein entnommen werden.

Die Bücher müssen an dem von der Schule bekannt gegebenen Rücknahmetermin, jedoch spätestens am letzten Schultag, zurückgegeben werden. Danach erfolgt automatisch die Berechnung des Schadensersatzes.

Die ausgeliehenen Bücher müssen rechtzeitig zurückgegeben und pfleglich behandelt werden. Es darf daher – außer in Arbeitsheften – nichts unterstrichen, markiert oder mit Randbemerkungen versehen werden.
Wer gegen diese Sorgfaltspflicht verstößt oder das ausgeliehene Buch verliert, ist zum Schadensersatz verpflichtet. Um Schäden zu vermeiden, wird ein Schutzumschlag dringend empfohlen.

Bitte lesen Sie zusätzlich auch die Informationen auf den Rückgabe- und Ausgabescheinen. Nur die dort aufgeführten Bedingungen sind bindend!

Ausführliche Informationen, häufige Fragen, Termine finden Sie auch auf der Seite des Bildungsministeriums.

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