Vor Kurzem wurden die Informationen zum Antrag auf Lernmittelfreihet für das Schuljahr 2022/23 an die Schüler*innen ausgeteilt.
Die Teilnahme an der Lernmittelfreiheit muss für jedes Schuljahr neu beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Lernmittelfreiheit bis zum 17. März 2023 abgegeben werden muss (in der Schule oder bei der Kreisverwaltung).
Sollten Sie einen weiteren Antrag benötigen, können Sie ihn im Sekretariat abholen.
NEU: Sie können den Antrag auch online stellen.
Für weitere Informationen klicken Sie auf den folgenden Button.